Keine Backdoors in Software für die öffentliche Hand

Wie Heise berichtet, soll die öffentliche Hand in Zukunft endlich mal mit Backdoor-freier Software arbeiten können. So die Idee der Bundesregierung. Hierzu hat das Bundesinnenministerium die Musterverträge für die Beschaffung von Standard-Software aktualisiert und bereitgestellt. Konkret geht es wohl um den Punkt 2.3 aus Ergänzende Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung – EVB-IT Überlassung-AGB (Typ A) […]

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